Für das Speichern von personenbezogenen Daten auf externen Infrastrukturen kann es notwendig sein, einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem jeweiligen Betreiber abzuschließen, wie es Artikel 28 der EU-DSGVO vorschreibt. Es wird empfohlen, sich diesbezüglich von einem Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Wir stellen unseren Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, eine solche Zusatzvereinbarung abzuschließen. Wenn unser bereitgestellter Vertragsgenerator genutzt wird, fallen hierfür keine zusätzlichen Gebühren an.
Um den Vertrag abzuschließen, klicken Sie auf "AV-Vertrag erstellen". Wir speichern eine Kopie des Vertrages. Ihre elektronische Unterschrift reicht uns zum Abschluss. Sie haben auch die Möglichkeit, uns Ihre unterschriebene Vertragsversion per Briefpost zukommen zu lassen. Wir werden den Vertrag dann in unserem Archiv ablegen.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist eine zentrale Anforderung der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) gemäß Art. 28 Absatz 3. Wenn personenbezogene Daten an einen Auftragsverarbeiter übermittelt werden, muss diese Verarbeitung auf Grundlage eines Vertrags zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter erfolgen. In diesem Vertrag werden die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer sowie mögliche Subdienstleister geregelt. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten werden in einem AVV festgelegt.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist notwendig, wenn personenbezogene Daten an Dritte übermittelt und von diesen verarbeitet werden. Die Auftragsverarbeiter müssen sicherstellen, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, sodass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen dieser Verordnung steht und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet ist.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag muss abgeschlossen werden, wenn ein externer Dienstleister Zugriff auf personenbezogene Daten hat. Sobald ein externer Dienstleister im Rahmen eines Auftrags die Möglichkeit hat, auf personenbezogene Daten zuzugreifen, sollte im Detail geprüft werden, inwiefern die Regelungen zur Auftragsverarbeitung Anwendung finden.
Bei einer fehlenden oder unvollständigen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, obwohl diese erforderlich war, drohen Bußgelder, die je nach Verstoß unterschiedlich hoch ausfallen können. Verstöße gegen die DSGVO werden von den zuständigen Aufsichtsbehörden geprüft und geahndet.
Gemäß Art.4 DSGVO sind personenbezogene Daten „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen“. Das bedeutet, dass alle Informationen, über die ein Personenbezug hergestellt werden kann, als personenbezogene Daten gelten. Hierzu zählen:
Ja, Sie können im netcup Customer Control Panel (CCP) unter dem Punkt "Stammdaten", Unterpunkt "Auftragsverarbeitung" jederzeit einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) hinterlegen. Hinterlegte AVVs sind dann im Nachhinein jederzeit auch an dieser Stelle abrufbar.
Wir bieten unseren Kunden den Abschluss einer solchen Zusatzvereinbarung an. Trotz des damit verbundenen Aufwands, tun wir das ohne separate Kosten zu erheben, wenn unsere Vorlage für die Zusatzvereinbarung genutzt wird.
Um eine solche Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit uns abzuschließen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Sie erhalten einen von uns unterschriebenen und gestempelten Vertrag. Wir speichern eine Kopie des Vertrages. Uns reicht zum Abschluss Ihre elektronische Unterschrift. Wenn Sie es wünschen, können Sie uns Ihre Version des Vertrages auch unterschrieben via Briefpost zukommen lassen. Wir werden den Vertrag dann in unserem Archiv ablegen. Für Details dazu befragen Sie bitte einen Rechtsanwalt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Abschluss einer komplett individuellen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit unserem Rechtsanwalt einen großen Aufwand bedeutet. Dabei können Kosten entstehen, die mehrere hundert Euro betragen können. Jede individuelle Auftragsverarbeitung muss bei uns gesondert geführt werden, was weitere Kosten verursacht. Deshalb bieten wir den kostenlosen Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung nur auf Basis unseres Vertragsentwurfs an. Dieser wurde sorgfältig erstellt und deckt nach unseren Einschätzungen die wesentlichen Anforderungen der DSGVO ab.
Bitte senden Sie zwei von Ihnen unterschriebene Originale an uns. Wir werden eines der Originale unterschreiben und an Sie zurückschicken.
Die von Ihnen angegebenen Daten sowie der Kreis der Betroffenen, die Sie uns mitgeteilt haben, werden im Vertrag erwähnt.
Ja, es besteht die Möglichkeit, den Vertrag in englischer Sprache zu erhalten.
Wir dürfen leider keine Rechtsberatung für Sie durchführen. In Deutschland ist die außergerichtliche Rechtsberatung durch das Rechtsdienstleistungsgesetz geregelt. Eine uneingeschränkte, außergerichtliche, entgeltliche rechtliche Beratung dürfen nur bestimmte Personen vornehmen, wie etwa Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte.
Selbstverständlich beantworten wir alle Fragen, wie wir persönliche Daten speichern, wenn Sie oder Ihre Kunden von der Datenspeicherung betroffen sind. Wir können Ihnen jedoch nicht erklären, wie Sie Ihre eigenen Kunden entsprechend der DSGVO informieren müssen, welche Logdateien Sie selbst wie lange speichern dürfen und Ähnliches. Wir bitten Sie diesbezüglich um Verständnis und empfehlen Ihnen, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu kontaktieren, insbesondere wenn Sie gewerbliche Ziele verfolgen.
Eine individuelle Anpassung ist leider nicht möglich. Selbstverständlich beantworten wir alle Fragen, welche Sie im Bezug auf Auftragsverabeitung haben.